Detlefsenzertifikate

Wie wird das Detlefsenzertifikat (D|Z) und Detlefsen-Kulturzertifikat (DK|Z) geführt ?

1.1.  Die Verantwortung für Eintragungen in das Detlefsenzertifikat liegt vollständig beim Schüler.

1.2.  Eintragungen in das D|Z und DK|Z nehmen unter „Bewertung“ und „Unterschrift“ ausschließlich Leiter/innen der Aktivitäten bzw. der AGs oder Klassenlehrer/innen vor.

1.3.  Das D|Z und DK|Z wird erst durch die Unterschrift eines Mitgliedes der Schulleitung (Ap, Se, Ha, Hl, Ms, Ko) in Verbindung mit dem Schulstempel gültig.

1.4.  Offizielle Eintragungen – also „Bewertungen AG-Leiter/in“, „Unterschrift Schul- leitung“ und „Schulstempel (Büro)“ werden in dieser Reihenfolge vorgenom- men. Neue Leerzertifikate sind im Büro oder im Internet (Download) erhältlich.

Welche Aktivitäten/Leistungen werden im D|Z aufgeführt ?

2.1.  Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft des Detlefsengymnasiums

2.2.  Mitarbeit in der Schülervertretung oder Klassenvertretung

2.3.  Führen von Klassenbuch oder Klassenkasse

2.4.  Mitarbeit in Fachkonferenzen oder der Schulkonferenz

2.5.  Teilnahme an berufs- oder studienorientierenden Maßnahmen

2.6.  Teilnahme an besonderen Wettbewerben, die im direkten Zusammenhang mit der Schule stehen (z.B. Mathematikwettbewerbe, Musikaufführungen, Sport- veranstaltungen wie JtfO etc. )

2.7.  Besondere soziale und außerunterrichtliche Aktivitäten (z.B. Streitschlichter, Patenschaft für untere Klassen, Teilnahme an Schüleraustauschprogrammen etc.)

Welche Aktivitäten/Leistungen werden im DK|Z aufgeführt ?

3.1. Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen des Detlefsengymnasiums

Welche Aktivitäten/Leistungen werden nicht im D|Z aufgeführt ?

4.1.  Unterrichtstatbestände, die im Zeugnis stehen (z.B. Bilingualer Unterricht, im Stundenplan ausgewiesener IKTG-Unterricht, Sporttheorie, etc.)

4.2.  Außerschulische Aktivitäten, für die man bei einer anderen Institution eine Bescheinigung erhalten kann (z.B. Teilnahme bei der freiwilligen Feuerwehr, Sprachreise in den Sommerferien, freiwilliges Betriebspraktikum während der Ferien)

Was ist bei Eintragungen ins D|Z und DK|Z zu beachten ?

5.1.  Es können auch zwei oder mehr Zeilen für die Beschreibung und/oder Bewertung in Anspruch genommen werden.

5.2.  Eintragungen dürfen sich grundsätzlich nur auf Aktivitäten beziehen, die nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

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