Der Schulelternbeirat –
Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule

Der Schulelternbeirat setzt sich für die Belange der Eltern in der Schule ein. Er wirkt bei allen bedeutenden schulischen Angelegenheiten beratend mit und hat dadurch die Möglichkeit, den Schulalltag der Kinder aktiv mitzugestalten.

In jeder Klasse wird ein Klassenbeirat, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Vertretern, gewählt. Diese Wahlen finden am ersten Elternabend des neuen Schuljahres statt und werden im Regelfall jeweils in der 5., 7., 9. und 11. Klasse durchgeführt. Aus diesem Klassenelternbeirat wird je ein Mitglied in den Schulelternbeirat entsendet, der durch den Vorstand, bestehend aus 3 Personen, vertreten wird.

In regelmäßigen Abständen trifft sich der Vorstand mit der Schulleitung, um sich über aktuelle Themen zu informieren, Problemlagen zu erörtern und ggf. gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Folgende Aufgaben hat der Elternbeirat

  • Die Interessen der Eltern und der Schüler zu vertreten
  • Den Eltern Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben.
  • Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
  • Über die Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und das Ergebnis an die Schule heranzutragen.

Außerdem ist der Schulelternbeirat in gleicher Stärke wie die Lehrkräfte und die Schüler in der Schulkonferenz vertreten. Diese ist das oberste Beschlussgremium der Schule. Die Elternbeiräte sind gleichberechtigte Stimmmitglieder. Hier haben die Beteiligten die Möglichkeit, zu wichtigen Themen Stellung zu nehmen und ihre Meinung vorzutragen. So kann unmittelbar auf die Beschlüsse Einfluss genommen werden.